Schwerbehinderung
Schwere Erkrankungen berechtigen zur Beantragung einer Schwerbehinderung bei dem zuständigen Versorgungsamt. Dann steht dem Einzelnen z.B. mehr Urlaubstage zur Verfügung. Eine steuerliche Erleichterung kann beantragt werden. So bekommen Patienten mit Typ 1 Diabetes mit Folgeerkrankungen oder schwieriger Blutzuckereinstellung ca. 50% Schwerbehinderung zugesprochen.
Da die Rechtssprechung sich vor kurzem geändert hat, ist jetzt die Einbuße an Funktion und die Beeinträchtigung im täglichen Leben von besonderer Bedeutung.
Wir helfen Ihnen bei Ihrem Antrag für Schwerbehinderung oder der Beantragung einer Verschlimmerung der Leiden beim Versorgungsamt.
Zuständigkeitsbereich Raum Battenberg-Frankenberg
Zuständigkeitsbereich Raum Marburg