Tel 06421 1681600
Fax 06421 1681606

info@praxis-dr-brinschwitz.de
Deutschhausstraße 40
35037 Marburg

Sprechzeiten

Mo 8 - 13 Uhr & 15.00 - 17.30 Uhr
Di 8 - 13 Uhr & 15.00 - 17.00 Uhr
Mi 8 - 13 Uhr
Do 8 - 13 Uhr & 15.00 - 17.00Uhr
Fr

8 - 13 Uhr

Notfallsprechstunde 8-11.00 

* Privatsprechstunde Do ab 15.00

Schwerbehinderung

Schwere Erkrankungen berechtigen zur Beantragung eines Nachweises der  Schwerbehinderung. Dies geschieht durch einen Antrag bei dem zuständigen Versorgungsamt. Dann stehen dem Einzelnen z.B. mehr Urlaubstage zur Verfügung. Eine steuerliche Erleichterung kann beantragt werden. So bekommen Patienten mit Typ-1-Diabetes mit Folgeerkrankungen oder schwieriger Blutzuckereinstellung unter Umständen ca. 30-40% GDdB Schwerbehinderung zugesprochen.


Da die Rechtssprechung sich vor kurzem geändert hat, ist jetzt die Einbuße an Funktion und die Beeinträchtigung im täglichen Leben von besonderer Bedeutung.
Wir helfen Ihnen bei Ihrem Antrag für die Schwerbehinderung oder der Beantragung des Nachweises einer Verschlimmerung der Leiden beim Versorgungsamt.

 

Zuständigkeitsbereich Raum Battenberg-Frankenberg

Versorgungsamt Kassel

 

Zuständigkeitsbereich Raum Marburg

Versorgungsamt Gießen

dort sind jeweils die Antragsformulare zu erhalten.